Gesetzliche Defizite und fehlende Wahrnehmung von Verantwortung durch den Gesetzgeber verhindern eine Zukunftsperspektive für Landwirtschaft und landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Deutschland.
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2002 die Verantwortung des Staates für den Schutz von Tieren im Grundgesetz verankert.
Die Übernahme von Verantwortung des Staates für den Schutz von Tieren kommt im Tierschutzgesetz zum Ausdruck. Weiterhin regelt der Staat die Haltung von Nutztieren u.a. in der TierschutzNutztierhaltungsverordnung.
Nutztierhalter erhalten somit u.a. auch dadurch gesetzlich geregelte Rahmenbedingungen zur Haltung ihrer Tiere. Schwierige, ökonomische Konstellationen im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung führen mitunter bei Nutztierhaltern zum Zwang, den gesetzlichen Rahmen auszunutzen.
Dies führt dazu, dass zu oft offenbar wird, dass Landwirte – trotz legalem Handeln – Tiere nicht tierschutzgerecht halten bzw. eigentlich gar nicht tierschutzgerecht halten können.
Gesetzliche Ausführungen des Gesetzgebers sind teilweise als unzureichend anzusehen und stehen damit im Widerspruch zum Tierschutzgesetz.
Derzeit bemüht sich das Agrarministerium in Zusammenarbeit mit dem „Kompetenzwerk Nutztierhaltung“ um Verbesserungen im Bereich der Nutztierhaltung durch staatliche Regelung und Förderung. Das Bemühen ist löblich. Es wird jedoch nach wie vor vom Gesetzgeber toleriert, dass auch zukünftig Nutztiere unter nicht tierwohlgerechten und unwürdigen Bedingungen gehalten werden dürfen.
Leider ist davon ausgehen, dass vielen Mitgliedern unseres Parlaments und des Bundesrats, inclusive der Fachministerin für Landwirtschaft, und auch den Hütern der Verfassung, definitiv nicht bewusst ist, dass viele gesetzliche Regelungen die gewollten Ziele, Tierschutz und tiergerechte Nutzierhaltung, verfehlen.
Den hier angesprochenen Vertretern der Legislative und Hütern der Verfassung seien aufgrund der Komplexizität der Thematik Kompetenzdefizite zugestanden. Niemand kann jedoch behaupten, dass ihm Defizite im Bereich der Nutztierhaltung nicht bekannt geworden wären.
Wer schweigt der toleriert.
Somit sind alle an der Gesetzgebung und Gesetzeseinhaltung Beteiligten einzeln aufgrund ihrer Nichttätigkeit für derzeit herrschende und zukünftige Missstände mitverantwortlich. Sie machen sich vielleicht nicht aus jurisitischer Sicht schuldig. Sie laden jedoch ethisch-moralische Schuld auf sich.
Aber nicht nur sie trifft Schuld, sondern auch die bäuerliche Berufsvertretung, die sich permanent unter dem Vorwand der möglichen Vernichtung von landwirtschaftlichen Existenzen gegen grundlegende und einschneidende, aber vielleicht sinnvolle Veränderungen zur Wehr setzt.
Im Gegenteil: Lethargie und die Verweigerung, notwendige und zukunftsfähige Gesetze und Verordnungen ohne langwierige Übergangsfristen mit einschneidender Wirkung zu erlassen und andererseits die fehlende Bereitschaft, notwendige Veränderungen zuzulassen, führen zu fehlender Planungssicherheit und unweigerlich zur Gefährdung landwirtschaftlicher Existenzen in Verbindung mit der Reduzierung bzw. Einstellung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland.
Warum ist der Gesetzgeber nicht bereit bzw. in der Lage, jungen und fähigen Landwirten durch Bereitstellung eines durchdachten, ideologiefreien und stabilen gesetzlichen Rahmens eine Zukunft auch als Nutztierhalter in Deutschland zu ermöglichen?
Nicht nur der nutztierhaltende Teil der Landwirtschaftsbetriebe, sondern der gesamte Agrarbereich braucht ein neues, haltbares, gesetzliches Fundament, das auf einem nachvollziehbaren, von der Gesellschaft akzeptierbaren Gesamtkonzept basiert.
Ohne veränderte, verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen werden weiterhin Landwirte als Alleinschuldige für alle im Agrarbereich findbare und auftretende Fehler und Unzulänglichkeiten angeprangert werden. Es wird kein Ende nehmen.
Sicher, es gibt Landwirte, die den Bogen überspannen und es gibt welche, die es nicht schaffen, unnötige Fehler zu vermeiden. „DIE“ Landwirtschaft als Gesamtheit wird jedoch für Fehlleistungen Einzelner und vermeintliche Fehlentwicklungen in Kollektivhaft genommen.
Der Gesetzgeber, die Gesetzeshüter und die Berufsvertretung werden ihrer Verantwortung nicht gerecht. Renommierten Agrarwissenschaftlern sind die Defizite im Bereich der landwirtschaftlichen Gesetzgebung bestens bekannt. Sie verharren oft in historischem Denken bzw. scheuen sich anscheinend davor, einschneidende und unpopuläre Veränderungsvorschläge zu formulieren und sich somit der Kritik zu stellen. Ihnen ist wohl nicht bewusst, dass sie durch ihr Nichthandeln die Glaubwürdigkeit und die Existenzberechtigung von Wissenschaft selbst in Frage stellen.
Stillschweigende Nutznießer der bisherigen Entwicklung sind die Verarbeitungsindustrie und der Handel. Das stets steigende Angebot landwirtschaftlicher Rohstoffe zu stabil niedrigen Erzeugerpreisen sichert die Verbesserung der Auslastung von Verarbeitungsstätten und die positive Entwicklung von Geschäftsergebnissen selbst bei gleichbleibenden Umsatzrenditen. Man kann es dem Handel und den Verarbeitern nicht verübeln, wenn sie an Veränderungen im Bereich der landwirtschaftlichen Rohstoffbereitstellung nicht sonderlich interessiert sind.
Letztendlich profitiert der Verbraucher von dieser etablierten „Nahrungskette“ (durch die ständige Vielfalt und Verfügbarkeit hochwertigster Nahrungsmittel zu erschwinglichen Preisen), gegen die er doch angeblich ist, wenn man den Verlautbarungen bezüglich seiner Bewertung von Landwirtschaft glauben darf.
Ein ungeregeltes „Weiter so“ manifestiert den Kapitalvernichtungsprozess in der Landwirtschaft und insbesondere in der Nutztierhaltung. Wer an das „Weiter so“ glaubt, wird irgendwann schmerzlich merken, dass es kein „Weiter so“ geben kann.
Es ist höchste Zeit für die Akzeptanz von gesteuerter Veränderung. Wer immer nur dagegen ist und Besitzstände wahren will, wird irgendwann nicht mehr ernst genommen.
Es ist höchste Zeit, unqualifizierte Endlosdiskussionen unterschiedlichster Interessensgruppen zu beenden – um so mehr, da sie meist arrogant und ideologisch geführt werden.
Es ist höchste Zeit, dass sich der Gesetzgeber und auch die Wissenschaft eindeutig positionieren – auch wenn es auf den ersten Blick für Landwirte schmerzlich erscheint. Wer immer alle Traditionen und Befindlichkeiten berücksichtigen möchte, muss sich eventuell den Vorwurf machen lassen, dass er gegenüber den nächsten Generationen völlig rücksichtslos und unverantwortlich gehandelt hat.
Es ist höchste Zeit, „FÜR“ etwas zu sein.
Um Landwirten Planungssicherheit zu geben, ist die TierschutzNutztierhaltungsverordnung in Abstimmung mit dem Baurecht und mit der Zustimmung durch das Umweltressort zu überarbeiten. Investitionen in die Nutztierhaltung sind eine Generationenentscheidung. Der gesetzliche Rahmen muss also verlässlich sein und langfristig Bestand haben. Einwände, die sich auf gewohntes und somit etabliertes Tun und Handeln beschränken, sind keine Argumente. Ideologien oder nostalgische Wunschvorstellungen sind in einer zielorientierten Zukunftsgestaltung zu ignorieren – außer es ist der ausdrückliche Wunsch der Gesellschaft, die ihr Einkaufsverhalten dann dementsprechend verbindlich anpasst.
Eine Kernfrage bezüglich der zukünftigen Ausgestaltung der Nutztierhaltung betrifft ihre Flächenbindung. Eine eindeutige Positionierung aller an der Gesetzgebung Beteiligten ist hier zwingend erforderlich. Das antiquare Bewertungsgesetz als Basis für Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte muss auf den Prüfstand kommen. In diesem Zusammenhang sollten wir trotz der aktuellen Diskussion um Nitrateinträge ins Grundwasser über den tatsächlichen Wert von tierischen Exkrementen aufrichtig, unpolemisch und offen diskutieren.
In der Folge ist auch die Frage zu stellen, ob durch die Akzeptanz hoher Selbstversorgungsgrade und das unbedingte Festhalten daran und durch die Belieferung der Weltmärkte zu Weltmarktpreisen den Landwirten und den Nutztieren wirklich Gutes widerfährt? Es gilt andere, bisher von Politik, Wissenschaft, der Berufsvertretung und den Landwirten zumeist ignorierte Modelle bezüglich des nationalen bzw. europäischen Produktionsumfangs und deren tatsächlichen Auswirkungen ernsthaft durchzurechnen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Speziell in den Bereichen mit hohem Anteil von variablen Kosten wie z.B. in der Tiermast wird man feststellen, wie wenig „Weniger“ schnell zu „Mehr“ werden kann.
Welche Rolle sollen Landwirte in unserer Gesellschaft in Zukunft einnehmen? Sind wir alle bereit, ihre Arbeit für die Gesellschaft wertzuschätzen und dementsprechend zu vergüten? Es sollte nicht als selbstverständlich und als Perpetuum Mobile betrachtet werden, dass Landwirte – noch dazu ohne solide soziale Absicherung – tagtäglich ihren nicht anerkannten Dienst an der Gesellschaft leisten; sei es in der Bereitstellung hochwertiger Nahrungsmittel oder im Bewirtschaften der Kulturflächen.
Wenn wir uns die Frage nach dem zukünftigen Aussehen unserer Kulturlandschaft stellen, dürfen und müssen wir uns gezielt mit der Sinnhaftigkeit der in den letzten ca. 30 Jahren praktizierten Form der nationalen und europäischen Agrarförderung auseinandersetzen, an der man anscheinend auch in Zukunft festhalten will. Wir sollten dabei nicht vergessen, dass Landwirte in erster Linie für ihre hochwertigen Produkte und für ihre (Dienst-)Leistungen für die Gesellschaft gerecht entlohnt werden wollen – und auch sollten.
Jedes Mitgliedsland der Europäischen Union hat Besonderheiten, die es zu respektieren gilt. Ein grundsätzlich gemeinsames Handeln ist nicht in Frage zu stellen. Jedoch haben alle an der Gesetzgebung und -einhaltung Beteiligten auf nationaler Ebene die Pflicht, bei wichtigen Themen zukunftsorientiert durch angepasste Gesetzgebung voranzuschreiten. Volksvertreter, die Angst vor (falschen) Entscheidungen haben, die es vorziehen, etwas auszusitzen oder die der Überzeugung sind, dass es besser sei, lieber nicht zu regieren als falsch zu regieren, sind fehl am Platze.
Nur mit verantwortungsvoller, mutiger, durchdachter, eindeutiger, verbindlicher und schnell greifender Gesetzgebung kann weiterer Schaden von den praktizierenden Landwirten, unseren nachkommenden Generationen, unserer Kulturlandschaft und unseren Nutztieren abgewendet werden.
Zurück zur Übersicht